Mitglieder

Über 190 Mitglieder verzeichnet die NCHAoG

Danke!

Wir sind sehr stolz auf die hohe Mitgliederzahl, die die NCHAoG vorweisen kann. Dies gibt uns die Möglichkeit, Cutting in bester Qualität dem breiten Publikum vorzustellen und somit unseren Sport populärer zu gestalten.

An dieser Stelle möchten wir uns dafür bedanken, dass Sie der NCHAoG in guten wie in schlechten Zeiten die Stange gehalten haben, teils unglaubliche Wege für die Starts auf diversen Turnieren in Kauf genommen haben, tolle Verbesserungsvorschläge eingebracht haben, neue Anlagen zur Ausführung von NCHA Turnieren ausfindig gemacht haben, neue Förderer des Cuttingsports gefunden haben, unsere Trainer mit Pferdeanfragen und Reitstunden-Anfragen in Anspruch genommen haben und die Cutting Landschaft in den letzten Jahren aktiv mit gestaltet haben.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Welche Mitgliedschaften gibt es bei der NCHAoG ?

Wir bieten folgende Mitgliedschaften an: Aktiv, Passiv und Youth

Alle aktiven Mitglieder und Ehrenmitglieder haben volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Darüber hinaus sind sie berechtigt, auf den vom Verein veranstalteten Turnieren zu starten.

Passive Mitglieder nehmen am Vereinsleben teil, ohne ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu habe. Sie sind auf NCHA oG-Turnieren nicht startberechtigt. Pferdebesitzer benötigen mindestens eine passive Mitgliedschaft. (Ausnahme: Buckle Class)

Personen, die am 01.01. des laufenden Geschäftsjahres das 19. Lebensjahr vollendet haben gelten als erwachsene Mitglieder. Wer zum Stichtag jünger ist, gilt als jugendliches Mitglied.

2. Verlängert sich meine Mitgliedschaft bei der NCHAoG automatisch um ein weiteres Jahr ?

Ja, die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Mitgliedschaft kann bis zum 15. November des Jahres schriftlich (elektronisch reicht aus) gekündigt werden, um zum Ende des Geschäftsjahres auszutreten.

3. Wie verhält es sich mit dem Mitgliedsbeitrag der NCHAoG?

Der Jahresbeitrag ist auch dann vollständig für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied erst während des Geschäftsjahres eintritt.

Neu eingetretene Mitglieder sind erst dann an den Vereinsveranstaltungen teilnahmeberechtigt, wenn die Beiträge vollständig entrichtet sind. Die aktive Sportbeteiligung kann vor Bezahlung des Jahresbeitrages untersagt werden.

4. Bin ich automatisch NCHA USA Mitglied, wenn ich der NCHA of Germany beitrete?

Nein, du bist nicht automatisch Mitglied bei der NCHA USA. Wenn du Mitglied werden möchtest, kannst du hier als Mitglied der NCHA USA beitreten: https://nchacutting.com/members/membership-application

ACTION. ADRENALIN. LEIDENSCHAFT.